Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3797
BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88 (https://dejure.org/1990,3797)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1990 - 6 C 48.88 (https://dejure.org/1990,3797)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 6 C 48.88 (https://dejure.org/1990,3797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Im übrigen wird das Verwaltungsgericht, da es sich beim Kläger um einen Altantragsteller handelt, die im Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 27.11.1989 - 6 C 30.87

    Rechtliches Gehör - Kriegsdienstverweigerer - Wehrdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Abs. 3 VwGO, verletzt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 6 C 42.87 - sowie vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1990 - 6 C 46.87

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht in KDV-Sachen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Nach der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung durch das KDVG besteht zwar gemäß § 14 Abs. 3 KDVG die Möglichkeit einer Anerkennung ohne mündliche Anhörung des Antragstellers und folglich auch ohne seine Vernehmung als Partei, wenn das Prüfungsgremium, somit auch das Gericht, die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bereits aus dem Inhalt der ihm vorliegenden Akten gewinnen kann; für die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens gelten dagegen weiterhin die zur bisherigen Rechtslage entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht des Gerichts und zum Umfang seiner Pflicht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. aus jüngster Zeit z.B. Urteil vom 29. März 1990 - BVerwG 6 C 46.87 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Vielmehr handelt es sich um einen Regelfall, in dem die Aufklärungspflicht des Gerichts eine Beweisaufnahme durch förmliche Vernehmung des Klägers als Partei immer dann gebietet, wenn dessen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht schon nach der Aktenlage, § 14 Abs. 3 KDVG, oder aufgrund einer ergänzenden formlosen Anhörung nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 KDVG (vgl. dazu Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ) geboten erscheint und wenn nicht andererseits das Vorbringen des Klägers ergibt, daß er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt.
  • BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 51.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Irreale Fallgestaltung -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Allerdings wird das Verwaltungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 23. November 1988 - BVerwG 6 C 51.86 - ) die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, in zugespitzten Konfliktsituationen wie Notwehr und Nothilfe notfalls auch Gewalt anzuwenden, seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht prinzipiell entgegensteht; insbesondere ist eine Gleichstellung von privater Notwehr und Nothilfe einerseits und Staatsnotwehr andererseits im Rahmen der Beurteilung der seelischen Belastung des Kriegsdienstverweigerers im Falle der Tötung eines Angreifers unzulässig.
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87

    Rechtliches Gehör - Wehrdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Abs. 3 VwGO, verletzt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 8. November 1989 - BVerwG 6 C 42.87 - sowie vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 Abs. 1 ZPO "kann" ein anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung "aus erheblichen Gründen" aufgehoben werden; nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts "muß" dies geschehen, wenn anderenfalls die betroffene Partei in ihrem grundrechtlich geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, verletzt würde (vgl. BVerfGE 25, 158, 166 und 26, 315, 319 sowie die im bereits angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1989, a.a.O., genannten Fundstellen; vgl. auch Urteil vom 7. Juni 1990 - BVerwG 6 C 48.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 223, nur LS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht